Vermieterbescheinigung ab 01.11.2015 erforderlich
Ab dem 01. November 2015 müssen Vermieter Mietern schriftlich den Ein-
Mit dem neuen Melderecht ist die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt worden, die vor 10 Jahren abgeschafft worden war. Die Vermieterbescheinigung ist danach verpflichtend zu erteilen.
Vermieter sind künftig wieder verpflichtet, bei der An-
Die Vermieterbescheinigung muss folgende Daten enthalten:
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Bei Verstößen gegen die Vorschrift droht die Verhängung eines Bußgeldes. Wer die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Neu ist ein Auskunftsanspruch des Vermieters. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an-