Schimmel in der Wohnung
Schimmel in der Wohnung kann ungesund sein und sieht unschön aus, seine Beseitigung ist teuer. Über seine Ursache wird häufig gestritten. Zunächst ist der Mieter verpflichtet, Schimmel beim Vermieter anzuzeigen, denn er kann die Bausubstanz gefährden. Dann ist zu prüfen, ob die Ursachen des Schimmels bauseitig oder mieterseitig festzustellen sind. Dabei stehen z.B. Rohrbrüche, Dachundichtigkeiten oder undichte Bauteile mit Feuchtigkeitseintritt für bauseitige Schäden. Mieterseitig sind falsches Heiz-
Bietet der Vermieter die Schimmelbeseitigung an, muss der Mieter sie auch annehmen und die Handwerker in die Wohnung lassen. Lehnt er dies ab, kann er keine Mietminderung mehr gelten machen und setzt sich der Gefahr der Kündigung aus. Im gerichtlichen Streit wird die Ursache des Schimmels zumeist durch einen Sachverständigen ermittelt.