Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung wegen Gegensprechanlage
Das Rauschen, Knistern und Knacken bei stellt bei alter Gegensprechanlage keinen Mietmangel dar
Die Mieter einer Wohnung klagten gegen ihren Vermieter auf Mängelbeseitigung bzw. Instandsetzung. Sie bemängelten die Qualität der Tonübertragung der Gegensprechanlage.
Das Amtsgericht Berlin-
Quelle: Amtsgericht Berlin-
/Anmerkung: Das Urteil entspricht der allgemeinen Rechtsprechung, wonach auf den Zustand der Mietsache bei deren Errichtung bzw. deren Anmietung abzustellen ist.)